
Ich unterstütze Unternehmen und Privatpersonen bei allen strafrechtlichen Fragen und Herausforderungen, die sich im Wirtschaftsleben stellen.
Neben meiner Haupttätigkeit im Strafrecht bin ich auch im Verkehrs- und Kapitalmarktrecht tätig.
Sollten Sie eine polizeiliche, staatsanwaltliche oder gerichtliche Ladung erhalten haben oder sollte eine Hausdurchsuchung oder gar ein Haftbefehl durchgeführt bzw. vollstreckt sein, so bewahren Sie unbedingt Ruhe. Sie müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Sie haben das Recht, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Akteneinsicht kann immer nur durch einen Rechtsanwalt angefordert werden.
Sehr häufig betreue ich Mandanten im Bereich Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Betrug/Diebstahl/Raub. Auch im Jugendstrafrecht und in der Opfervertretung verfügt die Kanzlei über langjährige Erfahrung.
Sie können mich per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Ich stehe Ihnen hier gerne und kurzfristig zur Verfügung.
Für Fälle, in denen mehreren Beschuldigten ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird, unterhalte ich ein sehr gut aufgestelltes Netzwerk zu anderen, auch sehr erfahrenen Strafverteidigern. Wenn dies gewünscht wird und Beschuldigte eine kongruente Interessenlage mit anderen Beschuldigten sehen, also eine sog. „Sockelverteidigung“ gewünscht ist, kann ich den Kontakt zu kompetenten Kollegen aus meinem Netzwerk herstellen.