Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht unterstütze ich Unternehmen und Privatpersonen in Düsseldorf und deutschlandweit bei allen strafrechtlichen Fragen und Herausforderungen, die sich im Wirtschaftsleben stellen. Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung zu bieten, die ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich schützt.
1. Worum geht es im Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, darunter:
- Betrug
- Untreue
- Korruption: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme
- Steuerstrafrecht
- Insolvenzrecht
- Internetstrafrecht
- Wettbewerbsstrafrecht
Betrug
Beim klassischen Betrug bringt jemand eine andere Person mit falschen Informationen oder durch das Zurückhalten wichtiger Fakten dazu, etwas zu tun, das ihr finanziellen Schaden zufügt. Dies kann passieren, indem man falsche Tatsachen vorgibt oder wichtige Details verschweigt, wodurch ein Irrtum entsteht.
Betrugsdelikte im Bereich der Wirtschaftsbeziehungen werden zunehmend komplexer. Beispiele hierfür sind:
- Kettenbetrug, bei dem mehrere Stufen von Täuschungen nacheinander passieren
- Kapitalanlagebetrug, bei dem Anleger durch falsche Informationen zu Investitionen verleitet werden
- Subventionsbetrug, bei dem unrechtmäßig staatliche Fördermittel erschlichen werden
Strafmaß: Der einfache Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall wird u.a. angenommen, wenn der Täter:
- gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt.
- einen Vermögensverlust großen Ausmaßes verursacht oder plant, viele Menschen durch wiederholten Betrug in Gefahr zu bringen, viel Geld zu verlieren.
- eine andere Person in eine schwierige finanzielle Lage bringt.
Praxisbeispiel Finanzprodukte: Immer wieder werden Anbieter und Vermittler hochriskanter Anlageprodukte mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Es gilt hier zu unterscheiden, ob hochriskante Anlageprodukte rechtskonform angeboten und vermittelt wurden oder ob Anleger bewusst getäuscht wurden.
Praxisbeispiel Sozialbetrug: Eine Person begeht Sozialbetrug und macht sich dadurch möglicherweise strafbar, wenn sie zu Unrecht Sozialleistungen erhält. Hier ist es wichtig zu unterscheiden, ob der unberechtigte Bezug von Leistungen, wie Arbeitslosengeld, aufgrund eines Missverständnisses oder bewusster Täuschung erfolgt ist.
Ich habe umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen wie dem Hauptzollamt oder der Staatsanwaltschaft. Taktisch geschickte Verteidigungsstrategien, insbesondere bei der zeitnahen Meldung und dem Ausgleich zu viel gezahlter Leistungen, erhöhen die Chancen auf eine positive Lösung erheblich.
Untreue
Konkret wird Untreue begangen, wenn jemand in einer vertrauensvollen Stellung (z. B. als Verwalter von Firmengeldern), absichtlich oder fahrlässig mit diesen Mitteln in einer Weise handelt, die dem Unternehmen oder einer anderen Partei schadet, um sich selbst oder anderen einen Vorteil zu verschaffen.
Im Wirtschaftsstrafrecht spielt die Untreue eine zentrale Rolle, da sie häufig bei Fällen von Unternehmenskriminalität vorkommt, etwa bei der missbräuchlichen Verwendung von Firmenvermögen, bei der Fälschung von Bilanzen oder bei der persönlichen Bereicherung durch unzulässige Zahlungen oder Transaktionen.
Untreue wird oft von Führungskräften begangen und ist mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen verbunden.
Finanzielle Veränderungen, fehlerhafte Bilanzierung und Veränderungen von Wirtschaftsgütern sind oftmals komplex und lassen Spielraum für Ermessen. Daher ist es wichtig, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, um den Schaden zu begrenzen.
Strafmaß: Untreue wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Korruption
Korruption ist ein zentrales Thema im Wirtschaftsstrafrecht, da sie oft in geschäftlichen oder öffentlichen Sektoren vorkommt und schwerwiegende Folgen für Unternehmen und die öffentliche Ordnung hat. Korruption kann zu Wettbewerbsverzerrungen, erheblichen finanziellen Schäden und Rufverlusten führen. Sie wird sowohl national als auch international verfolgt.
Strafmaß: Vorteilsgewährung und -annahme werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Für Bestechung droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre und für Bestechlichkeit sogar sechs Monate bis fünf Jahre.
Insolvenzverschleppung
Im Wirtschaftsstrafrecht ist die Insolvenzverschleppung von Bedeutung, da sie häufig in Fällen von Unternehmenskrisen auftritt. Diese Straftat kann erhebliche finanzielle Schäden für die Gläubiger verursachen.
Strafmaß: Die Strafe für Insolvenzverschleppung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sein, insbesondere wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung liegt vor, wenn jemand absichtlich falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt macht, wichtige Informationen verschweigt oder Steuervergünstigungen unrechtmäßig beansprucht, um weniger Steuern zu zahlen oder Vorteile zu erlangen.
Dabei reicht es nicht aus, aus Versehen einen Fehler in der Steuererklärung zu machen – Steuerhinterziehung ist ein Vorsatzdelikt – es muss also mit Absicht gehandelt werden.
Strafmaß: Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, z.B. bei Steuerhinterziehung in großem Ausmaß, droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Privatpersonen begehen Steuerhinterziehung in der Regel, indem sie Einkommen oder Vermögen gegenüber dem Finanzamt nicht angeben, etwa bei ausländischen Konten, Kapitaleinnahmen oder nicht versteuerten Mieteinnahmen. Auch das Verschweigen von Schwarzarbeit fällt in diese Kategorie. Während die Beträge bei Privatpersonen oft kleiner sind als bei Unternehmen, drohen dennoch empfindliche Strafen und hohe Nachzahlungen.
Bei Unternehmen tritt Steuerhinterziehung oft im Rahmen von betrieblichen Abläufen auf, zum Beispiel durch das Verschweigen von Umsätzen, das Manipulieren von Geschäftsbüchern oder das Nutzen illegaler Steuermodelle im Ausland. Die Verantwortlichen eines Unternehmens – wie Geschäftsführer oder Vorstände – tragen dabei die Hauptverantwortung, da die Erfüllung der Steuerpflichten des Unternehmens in ihre Zuständigkeit fallen. Steuerhinterziehung kann nicht nur Strafen nach sich ziehen, sondern ggfs. auch zu erheblichen Reputationsschäden führen, die das Unternehmen langfristig belasten können.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Wenn die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Selbstanzeige erfüllt sind, kann diese eine Bestrafung wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Steuerverkürzung verhindern. Für eine wirksame Selbstanzeige muss diese vollständig und rechtzeitig erfolgen:
- „Vollständig“ bedeutet, dass alle steuerlich relevanten Tatsachen zu den unverjährten Steuerstraftaten angegeben werden müssen, einschließlich aller Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit sowie aus Kapitalvermögen. Die Rückschau auf die letzten Jahre kann besonders herausfordernd sein, da vergangene Sachverhalte oft mühsam rekonstruiert werden müssen und nicht immer alle Informationen verfügbar sind.
- „Rechtzeitig“ meint, dass die Tat noch nicht entdeckt wurde oder dem Steuerpflichtigen ein Straf- oder Bußgeldverfahren nicht bekannt ist. Aber auch eine verspätete Selbstanzeige kann strafmildernd wirken. Nach der Einreichung erfolgt die nachträgliche Steuerbewertung und der Steuerschuldner muss die nachzuzahlenden Steuern inklusive Zinsen und Säumniszuschlägen begleichen.
2. Was kann ich für Sie tun?
Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht unterstütze ich meine Mandanten bei allen strafrechtlichen Fragen und Herausforderungen, die sich im Geschäftsleben stellen. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen angemessen zu schützen und im Falle von Ermittlungen Schadenbegrenzung zu erreichen.
- Beratung: Ich biete Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.
- Vertretung: Ich vertrete Sie in Gerichtsverfahren und bei Verhandlungen mit anderen Parteien.
Ich biete eine strategische Beratung und Verteidigung, die individuell auf die speziellen Anforderungen Ihres Falles zugeschnitten ist, sei es für Einzelpersonen oder Unternehmen. In sensiblen Situationen, wie der Untersuchungshaft, erarbeite ich eine zeitnahe Verteidigungsstrategie.
Mit meiner langjährigen Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht berate und vertrete ich meine Mandanten umfassend in allen Phasen eines Verfahrens. Mein Ziel ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und mögliche Stigmatisierungen abzuwenden. Dazu entwickle ich eine umfassende Verteidigungsstrategie, die Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen schützt und Ihre Position gegenüber Ermittlungsbehörden und der Öffentlichkeit stärkt.
3. Meine Strategie
Mein Hauptziel ist es, meine Mandanten vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen und für sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dabei strebe ich stets nach einer Lösung, welche die berufliche und wirtschaftliche Existenz des Mandanten sichert und unnötige Schäden an seinem Ruf und seiner Reputation vermeidet.
Mein Vorgehen im Rahmen eines wirtschaftsstrafrechtlichen Mandats gliedert sich in mehrere Schritte, die von der ersten Beratung bis hin zur intensiven Vertretung im Ermittlungsverfahren und darüber hinaus reichen.
1. Erste Beratung und Analyse der Situation
Zunächst analysiere ich in groben Zügen Ihre aktuelle Situation im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung. Ich höre mir die Schilderung des Sachverhalts an und gebe eine erste Einschätzung, ob eine strafrechtliche Relevanz besteht oder bestehen könnte und welche Risiken damit verbunden sind.
2. Mandatierung und vertiefte rechtliche Prüfung
Nachdem der Mandant mich mit der rechtlichen Vertretung beauftragt hat, folgt eine detaillierte Prüfung des gesamten Sachverhalts und der relevanten rechtlichen Aspekte. Dabei stelle ich Fragen zur rechtlichen Ausgangslage, den möglichen Tatvorwürfen und den relevanten Fakten, um ein genaues Bild des Falles zu erhalten.
Mein Ziel in dieser Phase ist es, dem Mandanten die potenziellen strafrechtlichen Konsequenzen aufzuzeigen und rechtliche Handlungsempfehlungen zu geben. Ich analysiere relevante Dokumente, prüfe mögliche strafrechtliche Vorwürfe und wäge ab, welche Risiken und Chancen sich für meinen Mandanten ergeben. Hierbei setze ich meine durch langjährige Erfahrung geprägte Expertise im Wirtschaftsstrafrecht ein, um die genaue rechtliche Relevanz der Vorwürfe zu ermitteln.
3. Entwicklung der Verteidigungsstrategie
In dieser Phase lege ich besonderen Wert darauf, die persönlichen und unternehmerischen Interessen des Mandanten zu wahren, ohne die rechtlichen Gegebenheiten aus den Augen zu verlieren. Meine gemeinsam mit dem Mandanten entwickelte Verteidigungsstrategie ist stets auf die individuellen Umstände des Falls und die spezifischen Risiken abgestimmt.
Ziel ist es, eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden, etwa durch die frühzeitige Einstellung des Verfahrens oder durch eine strategische Steuerung der Abläufe während der Ermittlungen. Dazu stelle ich sicher, dass alle relevanten Beweise und Informationen gesammelt und dokumentiert werden und kommuniziere proaktiv mit den Ermittlungsbehörden, um die Sichtweise und Interessen des Mandanten darzulegen.
4. Vertretung im Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren vertrete ich meine Mandanten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Ich übernehme die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Ermittlungsbehörden und sorge dafür, dass die Rechte meines Mandanten gewahrt bleiben. Mein Ziel ist es, eine belastbare und langfristige Lösung zu finden – sei es durch eine Einstellung des Verfahrens, die Minimierung von strafrechtlichen Risiken oder die Vermeidung von Reputationsschäden.
5. Vertretung im Gerichtsverfahren
Sollte es zu einer Anklage und einer Hauptverhandlung kommen, vertrete ich meine Mandanten vor Gericht. In dieser Phase konzentriere ich mich auf die bestmögliche Verteidigung, sei es durch die Präsentation von Beweisen, Zeugen oder durch die Argumentation von rechtlichen Gesichtspunkten, die zu einer Reduzierung oder Einstellung des Verfahrens führen können.
Mein Ziel ist es jetzt, die strafrechtliche Verantwortung des Mandanten zu mindern oder sogar ganz abzuwenden, um so die berufliche und wirtschaftliche Existenz zu schützen.
6. Berufung
Nach einem Urteil prüfe ich, ob eine Berufung in Betracht kommt, weil das Urteil rechtliche Fehler aufweist oder neue Beweise vorliegen, die eine Änderung der Entscheidung rechtfertigen könnten. In dieser Phase biete ich eine gründliche Nachbereitung des gesamten Verfahrens und berate meine Mandanten, wie sie sich langfristig vor weiteren strafrechtlichen Risiken schützen können.